Braunsdorf – Kfz-Sachverständiger und Gutachter
Leistung 01 · Wenn es gekracht hat

Kfz-Unfallgutachten

Nach dem ersten Schreck kommt die Frage: Was kostet das? Ob Haftpflicht- oder Kaskofall – der Schaden muss fachkundig und beweissicher festgestellt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl.

Kfz-Unfallgutachten

Wenn es gekracht hat.

01

Wann brauche ich ein Gutachten?

Immer dann, wenn der Schaden über eine Bagatelle hinausgeht. Als Geschädigter wählen Sie frei: den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und die Werkstatt.

02

Worauf sollte ich achten?

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet für die Partei, die zahlen muss. Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden nicht unter den Tisch fallen.

03

Was leistet der Gutachter?

Er dokumentiert alle unfallbedingten Schäden, kalkuliert die Reparaturkosten, bestimmt bei Bedarf Rest- und Wiederbeschaffungswert – und erkennt, was Laien hinter einer Stoßstange übersehen.

Kfz-Unfallgutachten

Für

Pkw · Transporter & Lkw · Motorrad & Roller · Wohnmobil · Anhänger

0331 73 08 32 00
Kfz-Unfallgutachten

Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall

01

Sachverständigen beauftragen

Beweissicherung, Schadenumfang und Schadenhöhe festhalten.

02

Unabhängige Beweissicherung

Damit Ihre Ersatzansprüche in vollem Umfang anerkannt werden.

03

Reparatur

In der Werkstatt Ihres Vertrauens.

04

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Ansprüche auf Ersatzfahrzeug oder Entschädigung geltend machen.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gern.

Wozu brauche ich überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Technische Gutachten, z. B. beim Gebrauchtwagenkauf
  • Fahrzeug- und Wertgutachten
  • Oldtimergutachten
Wer bezahlt den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten – nach ständiger BGH-Rechtsprechung gehören sie zum ersatzfähigen Schaden.
Gibt es Ausnahmen?
Liegt der Schaden für Laien erkennbar unter ca. 715 €, kann ein Gutachten entbehrlich sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten dann in der Regel nicht.
Reicht nicht der Gutachter der gegnerischen Versicherung?
Besser nicht. Dieser Sachverständige arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.
Woran erkenne ich einen seriösen Sachverständigen?
Achten Sie auf Kfz-Meister oder Dipl.-Ingenieur, die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem BVSK und idealerweise die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch IHK oder Handwerkskammer.
Wer zahlt bei einem Kaskoschaden?
Meist schickt die Versicherung einen eigenen Gutachter. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie ein Sachverständigenverfahren einleiten und einen Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen; ein Obergutachter bewertet dann beide Gutachten. Manche Rechtsschutzversicherer übernehmen diese Kosten.
Genügt nicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und enthält meist keine Aussage zur Wertminderung. Ob ein Schaden wirklich „einfach“ ist, erkennt erst der Sachverständige – oft sind tragende Teile betroffen.
Was kostet ein Gutachten?
Abgerechnet wird überwiegend nach der ermittelten Schadenhöhe auf Basis der BVSK-Honorartabelle. So bleibt das Gutachten auch bei kleinen Schäden bezahlbar.
Wie verhalte ich mich direkt nach einem Unfall?
Ruhe bewahren. Ein Unfallpass im Handschuhfach hilft. Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner noch von Versicherungen unter Druck setzen, beauftragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens und bestehen Sie auf einem unabhängigen Sachverständigen.
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