Haftpflichtschaden
Hier zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Sachverständigen-, Rechtsanwalts- und Werkstattkosten. Welche weiteren Entschädigungen Ihnen zustehen, erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch bei der Gutachtenerstellung.

