Braunsdorf – Kfz-Sachverständiger und Gutachter
Leistung 04 · Objektiv vor Gericht

Gerichtsgutachten

Geht ein Schadenfall vor Gericht, braucht es einen neutralen Fachmann. Für kfz-technische Sachverhalte werden häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt – direkt vom Gericht oder auf Vorschlag der Parteien.

Gerichtsgutachten

Objektiv vor Gericht.

01

Wann ist ein Gerichtsgutachten nötig?

Wenn streitige technische Fragen nur ein Fachmann beantworten kann – etwa zu Schadenhöhe, Unfallfolgen oder Mängeln.

02

Wer beauftragt den Gutachter?

In der Regel das Gericht, ggf. auf Vorschlag der Parteien. Ein selbst beauftragtes Gutachten gilt als Parteivortrag.

03

Welche Rolle spielt das Gutachten?

Es ist ein zentrales Beweismittel für die Urteilsfindung – erstellt nach den Grundsätzen Unabhängigkeit, Objektivität und bestem Wissen und Gewissen.

Gerichtsgutachten

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Fahrzeugtypen aller Art

0331 73 08 32 00
FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gern.

Wann wird ein Gerichtsgutachten bestellt?
Immer dann, wenn streitige Sachverhalte nur durch einen Fachmann aufgeklärt werden können.
Kann ich selbst einen Gutachter für den Prozess beauftragen?
Möglich – dann handelt es sich aber um einen Parteivortrag. Besser ist die Bestellung auf Vorschlag des Gerichts oder der Parteien.
Welche Auswirkung hat das Gutachten auf den Prozess?
Es ist ein wesentliches Beweismittel für das Gericht. Deshalb sind Unabhängigkeit und Objektivität des Gutachters entscheidend.
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